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Grundsatzerklärung
zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Wir, die Henry Schein Medical GmbH, bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.
Diese Grundsatzerklärung von der Henry Schein Medical GmbH wurde am 24.01.2024 von der Unternehmensleitung verabschiedet.
Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG
Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachzukommen, haben wir die folgenden Prozesse in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie, soweit notwendig, gegenüber unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern etabliert:
Einrichtung eines LkSG bezogenen in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankerten Risikomanagements, welches den Besonderheiten des Medizinprodukte-Sektors Rechnung trägt. Beginnend mit einer abstrakten Betrachtung von Risiken ermittelt die Henry Schein Medical GmbH unter Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen insbesondere branchen-, rohstoff- und länderspezifische Risiken im eigenen Geschäftsbereich und den Lieferketten. Diejenigen Zulieferer und Gesellschaften, für die eine erhöhte Risikodisposition besteht, werden im zweiten Schritt im Rahmen einer konkreten Risikoanalyse auf prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hin untersucht. Das Risikomanagement umfasst alle Unternehmensbereiche, wobei aufgrund unserer Geschäftstätigkeit ein Schwerpunkt auf dem Bereich Einkauf und Supply Chain liegen wird.
Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch, bei der wir ein besonderes Augenmerk auf solche Risiken legen, welche basierend auf unserer Erfahrung im Medizinprodukte-Sektor vorherrschend sind. Hierbei gehen wir wie folgt vor:
Die Henry Schein Medical GmbH analysiert, welche Auswirkungen ihre Wirtschaftstätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferketten auf die Menschenrechte und umweltbezogenen Rechte haben. Die Analysen umfassen alle Rechtspositionen, die durch die geltenden Konventionen und Gesetze geschützt sind und auf die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausdrücklich verweist. Als besonders sensible Bereiche hat die Henry Schein Medical GmbH in ihren Lieferketten Kinder- und Zwangsarbeit, Einkommen, Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert. Im eigenen Geschäftsbereich stufen wir das abstrakte Risiko aufgrund der ausschließlichen Lage unserer Niederlassungen in Deutschland, eines vorhandenen Verhaltenskodex (Worldwide Business Standards), interner Richtlinien, eingerichteter Berichtswege und Überprüfungsprozesse für Hinweisgeber sowie regelmäßiger Schulungen das als gering ein. Im Rahmen der Implementierung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengsetz wird die Risikobetrachtung fortlaufend erweitert.
Die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards innerhalb des Unternehmens ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Umsetzung von Präventivmaßnahmen erfolgt über die Corporate-Funktionen (bspw. Compliance, Supply Chain und Recht), u. a. durch Richtlinien und Trainings. Zusätzlich stellen Kontrollen und Meldewege sicher, dass unsere hohen Standards eingehalten und, falls notwendig, unverzüglich Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken getroffen werden. Das Unternehmen ergreift unter anderem folgende Präventivmaßnahmen bei den Zulieferern: Überprüfung und Auswahl von Lieferanten unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (auch unter Einsatz einer Compliance Software zur Abfrage und Nachhaltung von Standards), Verpflichtung von Lieferanten auf unseren Supplier Code of Conduct oder einen gleichwertigen Lieferanten Code mit Mindeststandards, Kauf bei zertifizierten Lieferanten, Qualifizierung von Lieferanten (auch über Dritte), Schulungen und Kommunikation. Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich die folgenden Abhilfemaßnahmen: Liegt ein begründeter Verdacht oder ein eingetretener oder bevorstehender Verstoß vor, dass unsere Geschäftsaktivitäten menschenrechts- und/oder umweltbezogene Verletzungen verursachen oder zu diesen beitragen, werden wir die vorgebrachten Bedenken untersuchen und angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. In unserem eigenen Geschäftsbereich ergreifen wir bei Vorliegen eines begründeten Verdachts oder konkreten Hinweises über mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen angemessene Abhilfemaßnahmen, um die Verletzung zu verhindern oder zu beenden. Bei unseren Zulieferern erwarten wir vollumfängliche Kooperation bei der Aufklärung und Beendigung möglicher menschenrechts- und umweltbezogenen Verletzungen. Bei sehr schwerwiegenden Verletzungen, wenn die Umsetzung geeigneter Abhilfemaßnahmen nach Ablauf einer vereinbarten Umsetzungsfrist nicht erfolgt ist oder wenn keine anderen milderen Mittel greifen, behalten wir uns rechtliche Schritte bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.Unabhängig von der Risikoanalyse und den hier entdeckten Risiken haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Das Beschwerdeverfahren ist über unsere Homepage öffentlich zugänglich.
Hier finden Sie unsere Verfahrensanweisung, wie mit Beschwerden umgegangen wird. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt.
Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Im Januar 2024 hat die Henry Schein Medical GmbH die Position eines von der Geschäftsführung beauftragten Human Rights Officer eingeführt, der das Risikomanagement zum Thema Menschenrechte überwacht und die Geschäftsführung über die laufenden Arbeiten informiert. Darüber hinaus werden wir beginnend mit dem 1. Januar 2025 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres auf unserer Internetseite veröffentlicht und über einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen. Weitere Details hierzu werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Prioritäten
Im Rahmen der von uns durchzuführenden Risikoanalyse werden wir die Risiken für menschenrechts- und umweltbezogene Belange identifizieren, welche basierend auf unserer Erfahrung speziell im Medizinprodukte-Sektor vorherrschend sind
Unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer
Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d.h. für alle unsere Beschäftigten, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Dafür haben wir für unsere Beschäftigten Worldwide Business Standards erarbeitet, welcher unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten klar und verständlich darstellt. Dieser ist über die Arbeitsverträge unserer Beschäftigten für diese verbindlich.
Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksamen Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken. Um unsere Erwartungen an unsere Lieferanten und Geschäftspartner transparent zu kommunizieren, haben wir einen Supplier Code of Conduct entwickelt, welcher Vertragsbestandteil aller Lieferantenverträge ist, wobei auch ein gleichwertiger Code of Conduct eines Lieferanten von uns akzeptiert wird.