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Abrechnung SSB (Sprechstundenbedarf)
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Sprechstundenbedarf (SSB)
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten medizinische Produkte, die Ärzte regelmäßig während der Patientenbehandlung verwenden. Ebenso fallen Mittel, die bei medizinischen Notfällen in einer Praxis vorhanden sein müssen, in die Kategorie des Sprechstundenbedarfs. Dieser Bedarf ist bei der Krankenkasse abrechenbar und muss im Umfang dementsprechend mit den Bedürfnissen der jeweiligen Praxis übereinstimmen. Der Bedarf ergibt sich aus der Anzahl der Behandlungsfälle – bei Täuschungsversuchen kann es hier zu Schadensersatzansprüchen seitens der Krankenkasse kommen.
Folgende Produkte gelten als Sprechstundenbedarf (SSB):
  • Mittel zur Diagnostik und Therapie (z. B. Aderlassbesteck)
  • Verbandmaterial
  • Nahtmaterial
  • Desinfektionsmittel zur Anwendung am Patienten (z. B. Octeniderm)
  • Narkosemittel / Mittel zur örtlichen Betäubung (z. B. Histofreezer)
  • Testmaterialien und Reagenzien (z. B. Combur-Test)
Außerdem können sogenannte Hilfsmittel bei der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Dabei handelt es sich um Produkte wie Alkoholtupfer, Augenklappen, Biopsy, Venenverweilkanülen, Cramerschienen, Dauerkatheter und Drainageschläuche.
Ebenso gelten diese Produkte als Hilfsmittel in einer Arztpraxis:
Folgende Produkte gelten als Sprechstundenbedarf (SSB):
  • Dreiwegehähne
  • Einmalbiopsynadeln/Einmalpunktionsnadeln und Einmalhautstanzen
  • Fertighalskrawatten
  • Watteträger
  • Infusionsgeräte und Spinalkanülen
  • Urinbeutel für Kinder
  • Latex-Fingerlinge
Hinweis: Nicht alle in einer Praxis benötigten Materialien und Hilfsmittel gelten als Sprechstundenbedarf und können auf Rezept bezogen werden. Einige Krankenkassen fordern gesonderte Verordnungen für beispielsweise Verbandstoffe und Hilfsmittel – Mischverordnungen sind nicht zugelassen. Als Sprechstundenbedarf verordnungsfähige Hilfsmittel sind in diesem Fall in einem gesonderten Rezept aufzuführen, welches zusätzlich zu der Ziffer "9" mit der Ziffer "7" versehen werden muss.
Gut zu wissen: Alle SSB-Artikel sind im Online-Shop mit diesem Symbol gekennzeichnet:
Worauf ist bei der Rezeptausstellung zu achten?
Das Rezeptformular für den Sprechstundenbedarf wird wie folgt mit den gewünschten Artikeln ausgefüllt:
Henry Schein MED | Sprechstundenbedarf
  1. Krankenkasse und Krankenkassen-Nummer eintragen
  2. IK-Nummer eintragen
  3. Betriebsstätten-Nummer (BSNR) eintragen
  4. Lebenslange Arztnummer (LANR) eintragen
  5. Datum des abzurechnenden Quartals eintragen
  6. Kreuzen Sie die 9 für Sprechstundenbedarf und die 7 für Hilfsmittel an
  7. Praxisstempel, Berufsbezeichnung, Vorname der Ärztin/des Arztes, Telefonnummer und Adresse aufführen
  8. Unterschrift der Ärztin/des Arztes
  9. Artikelbezeichnung pro Position mit Abmaßen (z. B. 4 x 5 cm) und Mengeneinheiten (z. B. 500 Stück, 12 Rollen) angeben
  10. Bestellmenge eintragen
Die Abrechnung mit der Kasse wird von Henry Schein übernommen. Es genügt dabei, das ausgefüllte Rezept bei der Bestellung einzureichen – wir kümmern uns kostenlos um die Abwicklung mit der Krankenkasse.
Die Abrechnung für Sprechstundenbedarf läuft in jedem Bundesland unterschiedlich. Im Zweifelsfall können Sie die Krankenkasse kontaktieren oder kostenfrei Kontakt mit uns aufnehmen: 0800 – 888 777 6.
Bitte beachten Sie: Bei einigen Stellen der AOK müssen die Rezepte für Sprechstundenbedarf vorab genehmigt werden. Erkundigen Sie sich hier vor der Bestellung.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen unsere Medizinproduktberaterinnen mit Rat und Tat zur Seite: Erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 888 777 6.