Sprechstundenbedarf
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten medizinische Produkte, die Ärzte regelmäßig während der Patientenbehandlung verwenden. Ebenso fallen Mittel, die bei medizinischen Notfällen in einer Praxis vorhanden sein müssen, in die Kategorie des Sprechstundenbedarfs. Dieser Bedarf ist bei der Krankenkasse abrechenbar und muss im Umfang dementsprechend mit den Bedürfnissen der jeweiligen Praxis übereinstimmen. Der Bedarf ergibt sich aus der Anzahl der Behandlungsfälle – bei Täuschungsversuchen kann es hier zu Schadensersatzansprüchen seitens der Krankenkasse kommen.
Sprechstundenbedarf oder Hilfsmittel?
Wir klären es - Folgende Produkte gelten als Sprechstundenbedarf (SSB):
Die Artikel, die täglich in der Praxis benötigt werden, stellen nicht gleich abrechenbaren Sprechstundenbedarf oder Hilfsmittel dar. Bitte beachten Sie, dass bei nachfolgenden Krankenkassen eine Mischverordnung, d.h. Verbandstoffe und Hilfsmittel nicht zulässig ist. Hier müssen die Rezepte getrennt rezeptiert werden: AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Nordost (Brandenburg), D Sachsen Anhalt, AOK Plus Sachsen und AOK Plus Thüringen.
Grundsätzlicher Sprechstundenbedarf:
Außerdem können sogenannte Hilfsmittel bei der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Dabei handelt es sich um Produkte wie Alkoholtupfer, Augenklappen, Biopsy, Venenverweilkanülen, Cramerschienen, Dauerkatheter und Drainageschläuche. Diese verordnungsfähigen Sprechstundenbedarfsartikel sind auf dem Rezept mit der Ziffer 9 zu versehen.
Sprechstundenbedarf - Hilfsmittel
Hilfsmittel, die im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, sind auf einem gesonderten Rezept zu verordnen, das zusätzlich zur Ziffer 9 mit der Ziffer 7 zu versehen ist.
Hinweis:
Nicht alle in einer Praxis benötigten Materialien und Hilfsmittel gelten als Sprechstundenbedarf und können auf Rezept bezogen werden. Einige Krankenkassen fordern gesonderte Verordnungen für beispielsweise Verbandstoffe und Hilfsmittel – Mischverordnungen sind nicht zugelassen. Als Sprechstundenbedarf verordnungsfähige Hilfsmittel sind in diesem Fall in einem gesonderten Rezept aufzuführen, welches zusätzlich zu der Ziffer "9" mit der Ziffer "7" versehen werden muss.
Gut zu wissen: Alle SSB-Artikel sind im Online-Shop mit diesem Symbol gekennzeichnet:
Unser Sprechstundenbedarf-Service für Sie!
In vielen Arztpraxen stellt die Bestellung von Sprechstundebedarf eine Last dar, da es viele Vorgaben der Kassenärztliche Vereinigung zu beachten gibt und es nicht immer eindeutig ist, welche Produkte unter die Kategorie des Sprechstundenbedarfs fallen. Wir sind aber für Sie da! Die Lieferung von Aufträgen, die Sprechstundenbedarf beinhalten, sind unabhängig von der Bestellmenge für Sie kostenfrei. Zusätzlich steht unser Sprechstunden-Team Ihnen für eine individuelle und kompetente Beratung zur Verfügung. Wir rechnen Ihren Sprechstundenbedarf unproblematisch und kostenfrei mit der zuständigen Krankenkasse ab. Hierfür benötigen wir nur die vollständig ausgefüllten Rezepte.
Worauf ist bei der Rezeptausstellung zu achten?
So füllen Sie das Rezept aus:
1. Krankenkasse und Krankenkassen-Nr. eintragen2. IK-Nummer der Kasse eintragen3. Betriebsstätten-Nummer (BSNR) eintragen4. Lebenslange Arztnummer (LANR) eintragen5. Datum des abzurechnenden Quartals eintragen6. Kreuzen Sie die 9 für Sprechstundenbedarf und die 7 für Hilfsmittel an7. Praxisstempel, Name und Vorname Arzt/ Ärztin, Telefonnummer, Adresse und Berufsbezeichnung eintragen, E-Mail, Nach der Bearbeitung erfolgt umgehender Versand.8. Unterschrift Arzt/ Ärztin9. Artikelbezeichnung pro Position mit Abmaßen (z. B. 4 x 5 cm) und Mengeneinheiten (z.B. 500 Stück, 12 Rollen) eintragen10. Bestellmenge eintragenNutzen Sie unser Kontaktformular und unsere Experten melden sich bei Ihnen: